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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Der Gesetzgeber hat die weit reichende Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung erkannt. Ein neuer Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung verpflichtet den Arbeitgeber, eine von fünf möglichen Durchführungswegen anzubieten.

Durch die Entgeltumwandlung finanziert der Arbeitnehmer seine Altersversorgung mit einem Teil seines Brutto-Einkommens. Dabei profitiert der Arbeitnehmer erheblich von der Steuer- und Sozialabgabenersparnis.

Auch der Arbeitgeber erreicht durch die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung eine Senkung der Lohnnebenkosten und kann seiner Belegschaft soziales Engagement demonstrieren und Sie somit zusätzlich motivieren.

Welche der fünf Durchführungswege die optimale Lösung für Sie ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Ermitteln Sie deshalb gemeinsam mit unseren BAV-Spezialisten den für Sie besten Durchführungsweg.